Aktuelle Corona Regeln

Seit 23. Februar 2022 gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Der Übungsbetrieb findet unter folgenden Voraussetzungen statt:

Maskenpflicht Sportbetrieb:
Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. Abseits des Sportbetriebs besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Im Freien besteht die Maskenpflicht nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

In geschlossenen Räumen:
3G-Nachweis ist erforderlich (genesen, geimpft oder getestet).
Schülerausweise gelten als Testnachweis. Die Schülerausweisregelung gilt nicht in Wochen, in denen keine regelmäßige Testung an den Schulen stattfindet. Nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler müssen für den Zutritt zu Sportstätten in geschlossenen Räumen in den Ferien grundsätzlich einen Antigen-Testnachweis erbringen. 

Im Freien:
3G-Nachweis ist erforderlich. 

Chorbetrieb:
3G-Nachweis ist erforderlich. 
Für den Chor gilt ein verpflichtender Mindestabstand von 2 Meter in alle Richtungen. Das Tragen einer FFP2-Maske beim Kommen und Gehen ist Pflicht. Körperkontakt, Händeschütteln und Umarmungen sind zu vermeiden. 

Unser Hygienekonzept, das mit der Stadt Großbottwar abgestimmt ist, ist die Grundlage für unseren Sport- und Chorbetrieb. Bitte achtet auf Einhaltung und unterstützt uns dabei. Danke.

Euer TGV-Vorstand