Chronik

Der „Gesangverein Liederkranz“ wurde im Dezember 1897 gegründet.

Die erste Eintragung im „Statutenbuch“ vom 26. Mai 1899 beinhaltet die „Statuten“, unterschrieben von 33 Mitgliedern.

Die Vereinsziele waren: „… durch Pflege des Volks- und Kirchengesanges geistige Bildung zu fördern und den Mitgliedern geistige, nützliche Unterhaltung zu verschaffen.“

Aufgenommen wurden nur Männer mit gutem Ruf und Interesse für die Vereinsziele.
Es gab Sänger (aktive) und Ehrenmitglieder (passive). Die Aufnahmegebühr („Eintrittsgeld“) betrug für Passive 1 Mark, für Aktive 2 Mark, was heute einem Betrag von 10,00 bzw. 20,00 € entsprechen würde. Der Mitgliedsbeitrag von 20 Pfennig war monatlich an die Vereinskasse zu entrichten. Stimmrecht hatten nur die Sänger.
Dafür hatten sie die Pflicht, „… den Gesangsübungen pünktlich und regelmässig anzuwohnen.“ Verspätetes Erscheinen über eine viertel Stunde kostete 20 Pfennig, Fernbleiben ohne triftigen Grund 50 Pfennig Strafe. Ob der Grund triftig war, entschied der Ausschuss. Bei Geldstrafe verboten waren ausserdem Prügelei im Singlokal und Fernbleiben von Hochzeits- und Leichenfeiern, bei denen das Auftreten gewünscht worden war. Fortgesetzter unordentlicher Lebenswandel, fortgesetzte Nichteinhaltung der Statuten sowie ein grober Verstoss gegen die Ehrenhaftigkeit führten zum Ausschluss.